Jeder erfreut sich „seiner eigenen Gabe von Gott“
ZU DEN Gaben, die Gott seinen menschlichen Geschöpfen verliehen hat, gehören die Gabe des Ledigseins und die Gabe der Ehe. So sagt es der Apostel Paulus, indem er über beide spricht: „Ich wünsche aber, alle Menschen wären wie ich selbst. Doch jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine diese, der andere jene.“ — 1. Kor. 7:7, NW.a
Die Segnungen und Freuden, die nach Gottes Willen mit der Ehe verbunden sind, zeigen in Wahrheit, daß die Ehe eine kostbare Gabe und ein Ausdruck seiner großen Liebe ist. Um sein Vorhaben mit der Erde zu verwirklichen und die Menschen große Freude erleben zu lassen, stattete Gott die Geschlechter mit einer sehr starken Anziehungskraft aus, so daß in ihnen der Wille zur Ehe aufkommt. Wenn jeder Partner seinen Teil tut, können ihm die Segnungen der Ehe viel Freude und Befriedigung bringen. Doch jeder muß fleißig darauf hinwirken.
Wenn viele es auch nicht denken mögen, zeigt doch die Schrift, daß das Ledigsein ebenfalls eine Gabe ist, die ihre vielen Freuden hat. Aus diesem Grunde sagte Jesus: „Nicht alle Menschen geben diesen Worten Raum, sondern nur jene, welche die Gabe haben.“ In Übereinstimmung mit Jesu Worten sind die Worte des Apostels Paulus. Er zeigt, daß ledige Personen nach den Dingen des Herrn begierig sind; sie fragen sich, wie sie seine Anerkennung erlangen können, während verheiratete Personen nach den Dingen der Welt trachten und die Anerkennung ihrer Ehepartner zu gewinnen suchen. — Matth. 19:11; 1. Kor. 7:32-34.
Zu denen, die die Gabe des Ledigseins pflegten, gehörte Jeremia. Ihm wurde geboten, nicht zu heiraten, um seinen Hörern die Dringlichkeit seiner Botschaft einzuprägen. Eine weitere Person war Jephthas Tochter, die bereitwillig auf das Gelübde ihres Vaters einging und für den Rest ihres Lebens Jungfrau blieb, indem sie es in treuem Dienste im Tempel verbrachte. Auch haben wir die Beispiele von Johannes und Paulus und besonders von Jesus Christus, unserem Führer und Gebieter. Ohne Zweifel erfreute sich jeder von diesen vieler Segnungen, die ihnen nicht zugekommen wären, wenn sie geheiratet hätten.
So wie Verheiratete im Interesse ihrer Gabe etwas tun müssen, um sich ihrer dauernd zu erfreuen, so müssen auch jene, die ledig sind, die Gabe des Ledigseins pflegen, sofern sie wünschen, sich ihrer fortgesetzt zu erfreuen. Vor allem ist es notwendig, daß sie die Frucht des Geistes pflegen, die als Selbstbeherrschung bekannt ist. Sie stärken diese in besonderer Richtung geleitete Selbstbeherrschung, indem sie die Vorteile ins Auge fassen, deren sie sich erfreuen, wenn sie ledig bleiben, und indem sie Unerwünschtes meiden. Auch richten sie sich so ein, daß sie sich ihres Ledigseins völlig erfreuen können. Dies ist nicht Selbstsucht, sondern ist lediglich die Freude an dem, worauf sie ein Recht haben, während sich verheiratete Paare der Segnungen erfreuen, auf die sie ein Recht haben. Und vor allem tun sie es, um Jehova Gott wohlzugefallen und um ihn zu lobpreisen, und dann auch im Interesse seines durch Christus regierten Königreiches.
Um die Leere, die ledige Personen empfinden mögen, auszufüllen, weil sie keinen geliebten Ehepartner haben, suchen sie ihr Leben mit so viel Dienst für Gott auszufüllen, wie es überhaupt möglich ist. Wenn sie im Dienste Gottes vollauf beschäftigt sind, bleibt ihr Herz und Sinn auf das dringende Werk gerichtet, das jetzt in der kurzen, noch verbleibenden Zeit zu tun ist. Aus dieser Selbsthingabe erwachsen Freuden und Segnungen, die all das wettmachen, was sie — wie ihr Fleisch ihnen manchmal einreden möchte — verpassen, weil sie keinen christlichen Ehepartner haben.
So lesen wir es in den Worten des Apostels Paulus: „Bist du an eine Frau gebunden? So höre auf, dich von ihr lösen zu wollen. Bist du los von einer Frau? So höre auf, eine Frau zu suchen.“ Ja, wer verheiratet ist, beneide jene nicht, die ledig sind, und wer ledig ist, beneide jene nicht, die verheiratet sind. Statt dessen erfreue sich jeder der Gabe, die ihm selbst von Gott verliehen worden ist. — 1. Kor. 7:27, NW.
[Fußnote]
a In bezug auf Einzelheiten siehe den Wachtturm vom 1. Dezember 1956.