Fußnote
b Das aktualisiert unser bisheriges Verständnis, wonach eine solche Ehe so lange als ehebrecherisch galt, wie der unschuldige Partner noch am Leben ist, nicht erneut geheiratet und keine sexuelle Unmoral begangen hat.
b Das aktualisiert unser bisheriges Verständnis, wonach eine solche Ehe so lange als ehebrecherisch galt, wie der unschuldige Partner noch am Leben ist, nicht erneut geheiratet und keine sexuelle Unmoral begangen hat.