Fußnote
b Wer wegen vorgerückten Alters oder einer Krankheit ans Haus gebunden ist, kann vielleicht brieflich oder telefonisch Zeugnis geben, wo dies gestattet ist, oder mit Besuchern über die gute Botschaft sprechen.
b Wer wegen vorgerückten Alters oder einer Krankheit ans Haus gebunden ist, kann vielleicht brieflich oder telefonisch Zeugnis geben, wo dies gestattet ist, oder mit Besuchern über die gute Botschaft sprechen.