Fußnote
b Nachdem in der russischen Zeitung (von der in Absatz 15 die Rede war) der verleumderische Artikel veröffentlicht worden war, wandten sich Jehovas Zeugen an die Präsidialgerichtskammer der Russischen Föderation für Streitfälle im Bereich Medien mit der Bitte, die in dem Artikel vorgebrachten Falschanklagen zu untersuchen. Unlängst veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung, in der die Zeitung für den Abdruck des verleumderischen Artikels getadelt wurde. (Siehe Erwachet! vom 22. November 1998, Seite 26, 27.)