Fußnote
a Der Ausdruck „Satrap“ bedeutet buchstäblich „Reichsbeschützer“ und bezieht sich auf einen Statthalter, der vom persischen König zum obersten Regenten eines Gerichtsbezirks ernannt wurde. Als offizieller Vertreter des Königs war er für das Eintreiben der Steuern und das Übersenden des Tributs zum Königshof verantwortlich.