Fußnote
e Wird gegen einen beschlossenen Gemeinschaftsentzug Berufung eingelegt, muß die Bekanntmachung zurückgehalten werden. Siehe Seite 146, 147 in dem Buch Organisiert, unseren Dienst durchzuführen.
e Wird gegen einen beschlossenen Gemeinschaftsentzug Berufung eingelegt, muß die Bekanntmachung zurückgehalten werden. Siehe Seite 146, 147 in dem Buch Organisiert, unseren Dienst durchzuführen.