Fußnote
d Wenn irgendein Zeuge im Haus-zu-Haus-Dienst oder auf andere Weise erfährt, daß ein Ausgeschlossener im Gebiet wohnt, sollte er die Ältesten davon unterrichten.
d Wenn irgendein Zeuge im Haus-zu-Haus-Dienst oder auf andere Weise erfährt, daß ein Ausgeschlossener im Gebiet wohnt, sollte er die Ältesten davon unterrichten.