Fußnote
c Bisher wurde jemand, der die Voraussetzungen erfüllte, sich am Predigtdienst zu beteiligen, als ein „anerkannter Mitverbundener“ bezeichnet. Die Bezeichnung „ungetaufter Verkündiger“ ist jedoch genauer, besonders weil sich Gottes Anerkennung oder sein Wohlgefallen, wie die Bibel erkennen läßt, aus der gültigen Hingabe an Gott und der christlichen Taufe ergibt.