Fußnote
a Als Selbstverletzung bezeichnet man eine Verhaltensweise, bei der sich die Betroffenen durch Ritzen, Schneiden, Schlagen oder auf andere Weise zwanghaft Schmerzen zufügen.
a Als Selbstverletzung bezeichnet man eine Verhaltensweise, bei der sich die Betroffenen durch Ritzen, Schneiden, Schlagen oder auf andere Weise zwanghaft Schmerzen zufügen.