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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1979
w79 1. 5. S. 31-32

Fragen von Lesern

● Stimmt es, daß der Apostel Paulus der im ersten Jahrhundert bestehenden leitenden Körperschaft widersprach, was das Essen von Fleisch betrifft, das Götzen geopfert war, wie einige aufgrund des Vergleichs von Apostelgeschichte 15:28, 29 mit 1. Korinther, Kapitel 8 schlußfolgern?

Nein, denn die Beweise lassen erkennen, daß Paulus in voller Übereinstimmung mit dem Entscheid der Apostel und der Ältesten war.

Im Jahre 49 legten Paulus und Barnabas der Ältestenschaft von Jerusalem und den Aposteln die Frage vor, ob nichtjüdische Bekehrte beschnitten werden müßten. Gestützt auf die Schrift und Gottes Handlungsweise, entschied das Konzil unter der Leitung des heiligen Geistes, daß Bekehrte nicht das mosaische Gesetz zu halten brauchten. Doch sie sollten sich unter anderem „der Dinge ... enthalten, die Götzen geopfert wurden“ (Apg. 15:1-29).

Um das Jahr 55 schrieb Paulus an die Korinther über das Essen von Speise, die Götzen geopfert worden war. Er sagte, daß ein Götze in Wirklichkeit nichts sei. Daher konnte ein Christ Fleisch essen, das einem Götzen geopfert und danach als Überschuß ausgesondert und auf einem Fleischmarkt oder in einer öffentlichen Gaststätte, die mit dem Tempel verbunden war, verkauft worden war. Paulus gab jedoch den Rat, falls jemand, der früher Götzendienst getrieben hatte, zu Fall kommen könnte, wenn ein Christ solches Fleisch essen würde, dann sei es besser, dies nicht zu tun, damit der Glaube des anderen keinen Schaden erleide (1. Kor. 8:7-13; 10:25-33; Röm. 14:1-4, 19-23).

Aufgrund dieser Worte haben einige Bibelkommentatoren behauptet, Paulus sei mit dem Entscheid oder dem Dekret des Konzils nicht einiggegangen bzw. es habe in dieser Frage stets Uneinigkeit bestanden. Professor E. Blaiklock sagt zum Beispiel: „In 1. Kor. viii. 4 nimmt Paulus öffentlich eine liberalere Haltung ein als diejenige, die im Dekret niedergelegt ist.“ Dr. Heinrich A. Meyer spricht von „der selbstständigen und von der Autorität aller anderen Apostel völlig unabhängigen Stellung“, die sich Paulus aneignete. Dr. Meyer führt zu 1. Korinther, Kapitel 8 aus: „Auf das apostolische Decret aber bezieht sich P. [Paulus] weder hier noch sonstwo, was mit dem Bewusstsein seiner unmittelbaren und unabhängigen apostolischen Würde zusammenhängt. ... Ueberdies hat er sich, wie eben aus uns. [unserem] Kap. und Kap. 10. klar erhellt, vermöge seiner unabhängigen apostolischen Stellung früh genug ... über jede mit seinen sonstigen Grundsätzen streitende Anwendung jener zeitweiligen Uebereinkunft [in Jerusalem] ... hinweggesetzt.“

Solche Überlegungen sind heimtückisch und gefährlich und widersprechen dem inspirierten Wort Gottes. Sie verraten die Vorstellung, die Bücher der Bibel enthielten die persönlichen und widersprüchlichen Ansichten von Menschen und seien nicht alle inspiriert und nützlich (2. Tim. 3:16, 17). Und zumindest in einigen Fällen lassen sie den Wunsch erkennen, das in Apostelgeschichte 15:28, 29 aufgezeichnete Dekret als eine zeitweilige und heute überflüssige Entscheidung hinzustellen. Das ist jedoch im Widerspruch zur Bibel und zu den geschichtlichen Beweisen, die zeigen, daß Christen im zweiten Jahrhundert und danach das Dekret als bindend anerkannten.

Welche Haltung nahm nun Paulus tatsächlich zu der Verordnung ein, sich „der Dinge zu enthalten, die Götzen geopfert wurden“?

Paulus hatte keineswegs etwas gegen dieses Dekret einzuwenden, denn er und Barnabas hatten an dem Konzil teilgenommen, das diese Entscheidung gefällt hatte. Sie machten dann, wie in Apostelgeschichte 16:4 berichtet wird, folgenden Entscheid bekannt: „Als sie nun durch die Städte reisten, überbrachten sie denen, die dort waren, die zu beachtenden Verordnungen, welche von den Aposteln und älteren Männern, die sich in Jerusalem befanden, beschlossen worden waren.“ Dadurch wurden die Versammlungen erbaut.

Hatte Paulus seinen Standpunkt geändert, als er den ersten Korintherbrief (ca. 55) oder den Römerbrief (ca. 56) schrieb? Keineswegs. Tatsächlich ging er, nachdem er diese beiden Briefe geschrieben hatte, zum letztenmal nach Jerusalem (1. Kor. 16:8; Apg. 19:1; Röm. 15:25). Während er sich dort aufhielt, kam er mit Jakobus und den älteren Männern zusammen, die darauf hinwiesen, daß das in Apostelgeschichte 15:28, 29 aufgezeichnete Dekret immer noch für Christen gültig und bindend war. Paulus widersprach dem nicht (Apg. 21:17-26).

Folglich haben wir guten Grund zu der Annahme, daß sich jeglicher scheinbare Widerspruch zwischen dem Dekret des Konzils und dem, was Paulus schrieb, klären läßt. Und das ist auch wirklich der Fall.

Das Dekret aus Apostelgeschichte 15:28, 29 verbot, daß ein Christ an einer formellen religiösen Zeremonie teilnahm oder einen Akt des Götzendienstes ausführte. Wer ein Tier als Götzenopfer darbrachte, bekam einen Teil des Fleisches zum Essen. Es handelte sich dabei eindeutig um einen religiösen Akt; man betrachtete es so, als ob man mit dem heidnischen Gott ein Essen einnähme (2. Mose 34:15; 5. Mose 32:17; 1. Kor. 10:18-21). Christen konnten dies auf keinen Fall tun. Es war durch das Dekret der christlichen leitenden Körperschaft verboten worden, und Paulus stimmte völlig damit überein. Er schrieb: „Darum, meine Geliebten, flieht vor dem Götzendienst“ (1. Kor. 10:14; 1. Thess. 1:9).

Mit seinen Worten in 1. Korinther, Kapitel 8 und 10 sowie in Römer, Kapitel 14 erlaubte Paulus Christen nicht, an einer götzendienerischen Handlung oder einem Fest zu Ehren eines Götzen teilzunehmen, wie es die Israeliten getan hatten, weshalb Gottes Zorn über sie gekommen war (4. Mose 25:1-4; Offb. 2:14). Er sprach lediglich von einem gewöhnlichen Mahl, bei dem Fleisch gegessen wurde, das aus einem Götzentempel stammte und an die Allgemeinheit verkauft worden war. Nur weil dieses Fleisch aus einem Götzentempel stammte, war es nicht etwa unrein oder befleckt.

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