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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1971
w71 1. 5. S. 286-288

Fragen von Lesern

● Wie sollte sich ein gewissenhafter Christ einem Verwandten gegenüber verhalten, der nicht zu seinem Haushalt gehört und dem die Gemeinschaft entzogen ist? — N. W., Kanada.

Diese Situation kann für einen Christen der Jehova treu sein möchte, der aber eine natürliche Zuneigung zu dem ausgeschlossenen Verwandten hat, zu einer Prüfung werden. Wir können Gott danken, daß er uns in seinem Wort über dieses Problem unzweideutig Aufschluß gibt.

Die Bibel zeigt, daß Jehova zum Vergeben bereit ist. Alle Menschen sündigen, aber er ist bereit, solche Sünden aufgrund des Opfers Christi zu vergeben, sofern der Sünder reumütig um Vergebung bittet. — Röm. 3:23; Apg. 26:20.

Was geschieht aber, wenn jemand, der in der Vergangenheit diese Vergebung gesucht hat und jetzt ein ergebener Diener Gottes ist, eine Sünde begeht? Jehova weiß, daß wir Menschen unvollkommen sind, und er vergibt dem Sünder auch in diesem Fall, sofern er seinen Fehler zugibt und durch seine Handlungsweise beweist, daß er bereut. (1. Joh. 1:9) Wie man sich indes jemandem gegenüber verhalten sollte, der ein Christ sein will, sich aber das Sündigen zur Gewohnheit gemacht hat und weder bereut noch sich ändert, zeigt Gott unmißverständlich. Ein solcher Fall ereignete sich im ersten Jahrhundert in der Korinther Versammlung, in der ein Mann unsittlich handelte. Die Versammlung erhielt die inspirierte Anweisung: „Entfernt den bösen Menschen aus eurer Mitte.“ Ja, schließt ihn aus der Versammlung aus! — 1. Kor. 5:13.

Das war ein wichtiger Schritt. Ein solch verderblicher Einfluß durfte in der Organisation Gottes nicht geduldet werden. Der Apostel Paulus schrieb: „Ein wenig Sauerteig [durchsäuert] die ganze Masse.“ Wenn dieser Sünder in der Versammlung geblieben wäre, dann hätte der gute Geist der ganzen Versammlung verlorengehen können. — 1. Kor. 5:5-7; Josua 7:1-25.

Wie sollten die treuen Christen in Korinth diesen Mann behandeln? Paulus schrieb: „Nun aber schreibe ich euch, keinen Umgang mehr mit jemand zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger oder ein Götzendiener oder ein Schmäher oder ein Trunkenbold oder ein Erpresser ist, selbst nicht mit einem solchen Menschen zu essen.“ (1. Kor. 5:11) Ein solcher Ausschluß aus der Versammlung kann passenderweise als Gemeinschaftsentzug bezeichnet werden, denn die treuen Christen hören auf, mit dem gewohnheitsmäßigen Sünder Gemeinschaft zu pflegen. Wie weit gehen sie darin?

Der Apostel Johannes hilft uns in dieser Hinsicht. Der Ausgeschlossene mag vom Glauben abgefallen sein und mag unbiblische Lehren verbreiten, oder er mag durch seinen unsittlichen Lebenswandel dem Sinne nach lehren, man könne ein Christ und gleichzeitig auch ein Ehebrecher oder Hurer sein. Das würde bedeuten, daß ein solcher nicht in den gerechten Lehren Jesu bleibt. Über solche Personen, die einst christliche Brüder oder Schwestern waren, schrieb Johannes: „Jeder, der vorausdrängt und nicht in der Lehre des Christus bleibt, hat Gott nicht. Wer in dieser Lehre bleibt, der hat sowohl den Vater als auch den Sohn. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn niemals in eure Häuser auf, noch entbietet ihm einen Gruß.“ — 2. Joh. 9, 10.

Im nächsten Vers wird der Ernst dieser Maßnahme betont. Er lautet: „Denn wer ihm einen Gruß entbietet, hat an seinen bösen Werken teil.“ (2. Joh. 11) Das bedeutet nicht unbedingt, daß ein Christ, der mit jemandem spricht, dem zum Beispiel wegen Diebstahls die Gemeinschaft entzogen wurde, selbst ein Dieb wird — obwohl dies leicht geschehen könnte. Doch dadurch, daß er den Rat Gottes mißachtet und mit dem Betreffenden spricht, heißt er dessen Handlungsweise sozusagen gut, er tut so, als ob sie nicht von Belang wäre.

Wir haben also nun aus der Bibel selbst gesehen, wie sich ein treuer Christ einem Ausgeschlossenen gegenüber grundsätzlich verhalten sollte: Er sollte keinen Umgang mit ihm haben, ja nicht einmal mit ihm sprechen. Was aber, wenn der Ausgeschlossene ein Verwandter ist?

Wenn es sich bei dem Ausgeschlossenen um einen Familienangehörigen handelt, der zum gleichen Haushalt gehört, wie ein Ehemann oder eine Ehefrau, dann müssen andere biblische Faktoren berücksichtigt werden. Angenommen, der Frau eines christlichen Mannes mußte wegen Lügen die Gemeinschaft entzogen werden, dann wäre er immer noch mit ihr verheiratet; sie sind nach der Bibel e i n Fleisch. (Eph. 5:31) Der Mann müßte in diesem Fall immer noch für sie als seine Frau und als ein Mitglied seines Haushalts sorgen. Das würde bedeuten, daß er mit ihr auch über tägliche Dinge spricht. Aus Achtung vor dem Gemeinschaftsentzugsbeschluß, durch den sie als geistiger Bruder und geistige Schwester voneinander getrennt wurden, würde er jedoch niemals ein Bibelstudium mit ihr durchführen oder geistige Gemeinschaft mit ihr pflegen. (Weitere Einzelheiten siehe Der Wachtturm vom 15. September 1963, Seite 571—574.)

Wir haben es hier aber hauptsächlich mit der Frage zu tun, wie man sich gegenüber einem Verwandten verhalten sollte, der nicht zu den nächsten Familienangehörigen gehört, der also nicht im gleichen Hause wohnt. Wäre in einem solchen Fall eine gewisse Verbindung möglich?

Auch in diesem Fall löst der Gemeinschaftsentzug die verwandtschaftlichen Bande nicht, aber es käme, wenn überhaupt notwendig, viel seltener zu einer Kontaktaufnahme als mit Personen, die im gleichen Hause wohnen. Man mag aber dringende Familienangelegenheiten, zum Beispiel Erb- oder Vermögensangelegenheiten, zu regeln haben. Man sollte dem ausgeschlossenen Verwandten jedoch zu verstehen geben, daß sich seine Stellung geändert hat, daß er in der Familie nicht mehr willkommen ist und man mit ihm nicht mehr verkehren möchte.

Diese Handlungsweise ist sowohl biblisch als auch vernünftig. Wie wir gesehen haben, gibt Gott Christen den Rat, mit einer solchen Person „keinen Umgang mehr“ zu haben, „selbst nicht mit einem solchen Menschen zu essen“. Er gebietet Christen ferner, einen solchen ‘niemals in ihre Häuser aufzunehmen, noch ihm einen Gruß zu entbieten’. Würde ein Christ Gott gehorchen, wenn er mit dem Ausgeschlossenen den zwischen Verwandten üblichen Verkehr aufrechterhalten würde, obwohl dies nicht nötig wäre, da der Betreffende nicht in seinem Hause wohnt? Wenn in einer kleinen Versammlung, in der einige Familien miteinander verwandt sind, jemand, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, von jedermann so behandelt würde wie vor dem Gemeinschaftsentzug — wenn man gemeinsam einkaufen ginge, ihn zu Picknicks einladen oder sich gegenseitig die Kinder hüten würde —, dann würde der Betreffende bestimmt nicht merken, daß alle seine treuen christlichen Verwandten das Böse, das er verübt hat, buchstäblich hassen. (Ps. 97:10) Auch könnten Außenstehende dann keine Änderung feststellen, obwohl sie von der unchristlichen Handlungsweise des Sünders gehört haben mögen.

Wir müssen die Tatsache deutlich herausstellen, daß der Ausgeschlossene selbst schuld ist, wenn er die Gesellschaft seiner christlichen Verwandten nicht mehr genießen kann und sie ihn scheinbar schlecht behandeln. Sie halten sich dabei an Grundsätze, und zwar an hohe Grundsätze: an Gottes Grundsätze. Der Ausgeschlossene ist an seiner Lage selbst schuld, er hat sich selbst darein gebracht. Nun muß er die Konsequenzen auch tragen.

Möchte der ausgeschlossene Sünder wieder in die Gemeinschaft mit Jehova und mit treuen Christen aufgenommen werden, so ist dies möglich. Jesaja schrieb: „Der Gesetzlose verlasse seinen Weg, und der Mann des Frevels seine Gedanken; und er kehre um zu Jehova, so wird er sich seiner erbarmen, und zu unserem Gott, denn er ist reich an Vergebung.“ (Jes. 55:7) Wenn jemand, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, bereut, kann ihm vergeben werden, und er wird wieder in die Versammlung aufgenommen. — 2. Kor. 2:6-8.

Bis es aber soweit ist, sind treue Christen verpflichtet, den Gemeinschaftsentzug zu beachten und jeden Verkehr mit dem Betreffenden zu meiden. Wenn es sich dabei um einen Verwandten handelt, der nicht mit ihnen zusammen wohnt, werden sie bemüht sein, keine Gemeinschaft mit ihm zu pflegen. Und sollte es nötig sein, eine wichtige Familienangelegenheit zu regeln, dann sollte man sich auf den allernotwendigsten Kontakt beschränken und auf keinen Fall irgendwelche Gedanken über geistige Dinge austauschen. Wer so handelt, beweist seine Loyalität gegenüber Gott, seinem Wort und seiner Versammlung.

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