Fragen von Lesern
● Eine Zeugin Jehovas, die beansprucht, zum gesalbten Überrest zu gehören, begab sich kürzlich ins Krankenhaus und ließ sich freiwillig eine Bluttransfusion machen. Sollte ihr gestattet werden, beim Gedächtnismahl von den Symbolen, von Brot und Wein, zu genießen? — R. J., Vereinigte Staaten.
Mit dir bedauern wir es natürlich, daß diese Schwester, die sich dazu bekennt, ein Glied des gesalbten Überrests zu sein, sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, als sie im Krankenhaus weilte. Wir glauben, daß sie dem Willen Gottes zuwider, also nicht recht handelte. Indes sind die Versammlungen nie angewiesen worden, Personen, die sich freiwillig Bluttransfusionen machen lassen oder sie gutheißen, die Gemeinschaft zu entziehen. Das Gericht jener Personen, die Gottes Gesetz hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes übertreten, überlassen wir Jehova, dem höchsten Richter. Das einzige, was im Falle einer solchen Person getan werden kann, ist, sie als unreif zu betrachten, als jemand, der nicht fähig ist, gewisse Verantwortlichkeiten zu übernehmen, so daß wir sie also mit gewissen Dienstaufgaben nicht betrauen.
Einer solchen Person wird die Gemeinschaft nicht entzogen, weil sie sich freiwillig eine Bluttransfusion machen läßt oder es gutheißt, daß eines ihrer lieben Angehörigen eine Bluttransfusion erhält, und daher habt ihr auch kein Recht, diese Schwester von der Feier des Abendmahles des Herrn auszuschließen. Als ein gesalbtes Glied des Leibes Christi steht sie unter dem Gebot und Befehl Christi Jesu, davon zu genießen. Ob sie nun untreu ist gegenüber dem, was sie zu sein bekennt, indem sie die Symbole des Abendmahles des Herrn einnimmt, wird Jehova Gott selbst entscheiden. Sein Gericht beginnt am Hause Gottes. Es steht nicht euch oder sonst jemandem zu, der die Gedächtnismahlsymbole darreicht, als Richter zu amten, sondern ihr sollt die Symbole allen Anwesenden in der üblichen Weise darreichen, so daß jeder eine Gelegenheit erhält, davon zu genießen.