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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
w57 15. 5. S. 316

Die Bibel verboten

● Im Jahre 1229 erließ das Konzil von Toulouse fünfundvierzig kirchliche Vorschriften zur Abschaffung der Ketzerei. Eine davon lautete: „Allen Laien ist der Besitz des Alten und Neuen Testaments mit Ausnahme der Psalmen und jener Teile, die im Brevier oder in den ‚Stunden der Jungfrau‘ enthalten sind, verboten; streng verboten ist ferner die Herausgabe dieser Werke in der Volkssprache.“ Einige Jahrhunderte später war Heinrich VIII. fieberhaft bemüht zu verhindern, daß Bibeln in England eingeschmuggelt wurden. Durch Anschläge wurde die Warnung herausgegeben: „Weder Frauen noch Handwerker, Lehrlinge, Handwerksburschen, Dienstboten, Freisassen, Ackerbauer oder Arbeiter sollen die Bibel in Englisch lesen, sei es, daß sie sie selbst lesen oder sie anderen vorlesen, sei es privat oder öffentlich, und dies bei Strafe von einem Monat Gefängnis.“ Und dennoch befinden sich heute, da Millionen Menschen die Bibel ungehindert lesen können, die meisten in Unkenntnis über die Bibel.

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