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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1957
w57 1. 2. S. 94-95

Fragen von Lesern

● Wegen der Mitteilung, die im Wachtturm vom 1. September 1956 über die Taufe erschienen ist, haben einige die Frage gestellt, ob es ratsam sei, sich von neuem taufen zu lassen. Sie sagen, daß sie die Sache nun besser verständen als zur Zeit, da sie untergetaucht wurden. Auch wurde vor Jahren einigen gesagt, ihre Untertauchung im Wasser, die in einem der Religionssysteme der Christenheit an ihnen vollzogen wurde, habe genügt, um ihren Schritt der Hingabe an Gott zu symbolisieren, sofern sie ihn damals mit dem Verständnis taten, daß sie sich Jehova hingaben, um seinen Willen zu tun. Nun aber sagt dieser Artikel (auf Seite 534, Abschnitt 14), daß die Taufen in den Religionssystemen der Christenheit heute nicht gültig seien und daß solche Personen durch Jehovas theokratische Organisation nochmals getauft werden sollten. Sie fragen, ob sie sich jetzt aufs neue taufen lassen sollten, und wenn ja, welches Datum als die Zeit ihres Hingabeaktes auf ihrer Verkündiger-Dienstkarte erscheinen sollte. Soll die Zeit dieser letzten Taufe angegeben werden, obwohl die Betreffenden schon zehn bis zwanzig oder mehr Jahre in der Wahrheit und aktive Zeugen gewesen sind?

Bei der Frage, ob Personen, die einst von Jehovas Zeugen getauft wurden und das Empfinden haben, auf Grund des obenerwähnten Artikels von neuem getauft werden zu müssen, entsteht der Gedanke: Verstanden jene die Sache richtig, als sie die Taufansprache hörten, bevor sie untergetaucht wurden? Verstanden sie, daß die Untertauchung im Wasser ihre Hingabe an Gott symbolisierte, die sie schon in ihrem Herzen vollzogen haben sollten, nämlich ein Gelübde oder ein Beschluß vor Gott, seinen Willen zu tun, den sie schon gefaßt hatten? Waren die Fragen, die ihnen damals, zur Zeit ihrer Taufe, gestellt wurden, nicht gut verständlich? Wurde im Vortrag und in jenen Fragen nicht klar und kraftvoll auf die Erfordernisse hingewiesen? Wenn in der Taufansprache die Sache deutlich zum Ausdruck kam und die Fragen den Täuflingen in einfachen, unmißverständlichen Worten gestellt wurden, warum sollte dann jener, der damals die Fragen mit Ja beantwortete, nun sagen, er habe nicht gewußt oder nicht verstanden, was er getan habe?

Wir alle haben zweifellos ein besseres Verständnis dessen erlangt, was Hingabe an Gott bedeutet, seitdem wir diesen Schritt durch das Untertauchen im Wasser symbolisierten. Bestimmt verstanden wir ihn damals nicht völlig oder nicht so völlig, wie wir ihn jetzt verstehen. Doch bedeutet dies nicht, daß wir von neuem getauft werden sollten. Der betreffende Wachtturm-Artikel hat nicht mehr oder nicht etwas anderes gesagt, als was schon in früheren Artikeln über das Thema gesagt worden war, ausgenommen, daß er den Punkt hervorhob, daß die Taufe jemandes, der in einer der Religionsgemeinschaften der Christenheit getauft worden war, heute nicht als genügend anzusehen ist, nämlich seit dem Jahre 1918, seitdem Jehova Gott in Begleitung seines Boten des Bundes zum Tempel gekommen ist und die Christenheit verworfen hat.

So ist es denn an diesen Personen, die in Unsicherheit geraten sind, sich zu vergewissern, zu welcher Zeit sie sich wissentlich Gott hingaben, an welchen Hingabeakt sie sich jetzt noch deutlich und mit gutem Gewissen erinnern. Wenn sie sich Gott hingaben, nachdem sie schon Jahre zuvor getauft worden waren, dann sollten sie sich als Symbol ihrer wirklichen Hingabe an Gott aufs neue taufen lassen, und das Datum dieser Taufe sollte auf ihrer Verkündiger-Dienstkarte eingesetzt werden.

Ist jemand mit dem Verständnis, daß die Taufe ein Zeichen seiner Hingabe an Gott ist, einmal getauft worden, so ist es weder notwendig noch angebracht, sich von neuem taufen zu lassen, selbst wenn er eine Zeitlang abgefallen oder untätig geworden wäre, und dies ebensowenig, als ein Glied des Leibes Christi einer neuen Salbung bedürfte. Die einmal vollzogene Taufe ist für immer ein Zeugnis seiner Hingabe an Jehova und ein unumstößliches Zeichen der Verpflichtungen, die er Gott gegenüber hat.

Was nun die Taufe oder das gänzliche Untertauchen im Wasser von Personen betrifft, die dies taten, während sie noch Glieder einer Religionsorganisation der Christenheit waren und bevor sie sich mit Jehovas Zeugen verbanden, sei folgendes gesagt: Im Jahre 1918 wurden die Konfessionen der Christenheit auf Grund ihres Verhaltens durch das Gericht, das Jehova durch seinen Boten in seinem Tempel aussprach, endgültig verworfen. Vor jenem Datum studierten viele, die mit solchen Kultgemeinschaften verbunden waren, gewissenhaft ihre Bibel und kamen zu der Erkenntnis, daß sie sich Gott durch Christus hingeben oder „weihen“ mußten, um Gott zu gehören und fortan seinen Willen zu tun, wobei sie auf seine Hilfe, die er durch seinen heiligen Geist gab, vertrauten. Sie erkannten richtigerweise, daß die Wassertaufe, die durch völliges Untertauchen erfolgt, das Richtige ist, was zu geschehen hat, um diese Hingabe ihrer selbst an Gott durch Christus darzustellen. So ließen sie sich denn durch den Geistlichen oder die autorisierte Amtsperson in der betreffenden Kultgemeinschaft untertauchen und taten dies mit der Formel, „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“. Dies taten sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geistes Gottes, wie dies in der Schrift beschrieben wird, die sie lasen und mit der sie vertraut waren.

Man beachte, daß solche Personen wirklich den Akt der Hingabe an Gott durch Christus taten und um seinen heiligen Geist beteten und daß sie sich danach immerdar an diesen Schritt gebunden fühlten. Sie taten diesen Schritt der Hingabe nicht durch den Geistlichen, noch durch eine andere Amtsperson, die sie taufte. Dies wird unterstützt durch die Tatsache, daß sie, nachdem sie zur Erkenntnis der Wahrheiten gelangten, die Jehovas Zeugen ihnen unterbreiteten, es als ihre Pflicht ansahen, nicht sich Gott nochmals hinzugeben, sondern ‚aus ihr hinauszugehen‘, d. h. aus dem gegenbildlichen Babylon, und so lösten sie ihre Beziehungen mit den Religionsgemeinschaften, wurden Zeugen Jehovas und taten weiterhin Gottes Willen, doch, nun mit einer besseren Erkenntnis und einem klaren Verständnis. Sie wurden nicht von neuem getauft, sondern beharrten darauf, ihr früheres Hingabegelübde zu erfüllen, und Jehova offenbarte, daß er sie angenommen hatte, indem er sie in seinem Dienste gebrauchte und seinen Geist durch sie wirken ließ, während sie zur selben Zeit die Früchte seines Geistes hervorbrachten. Dies zeigt an, daß der Akt der Hingabe an Gott nicht durch das gültig wird, was der Taufende, sei er ein Geistlicher oder sonst jemand, tut, versteht oder denkt, sondern was der Untergetauchte denkt, versteht und tut. Die Hingabe erfolgte richtig, und das Wassersymbol wurde richtig angewandt, und Gott zeigte dessen Annahme an, indem er seinen Geist auf den Untergetauchten legte. Warum also sollte jemand nochmals getauft werden, nachdem er in Erfüllung seines Hingabeaktes das gegenbildliche Babylon verlassen hat und einer von Jehovas Zeugen geworden ist?

Man beachte besonders, was im vorerwähnten Abschnitt 14, auf Seite 534, des Wachtturms gesagt wurde: „Oft wird die Frage gestellt, ob jemand, der schon früher anläßlich einer von einer anderen religiösen Gruppe vollzogenen Zeremonie getauft wurde, von neuem getauft werden sollte, wenn er zu einer genauen Erkenntnis der Wahrheit kommt und den Schritt der Hingabe an Jehova tut.“ Man beachte die letzten acht Worte, „und den Schritt der Hingabe an Jehova tut“. Der Betreffende tut den Schritt der Hingabe, nachdem er die Wahrheiten aufgenommen hat, die Jehovas Zeugen ihm unterbreiteten, und nachdem er das gegenbildliche Babylon verlassen hat. Dies bedeutet, daß eine solche Person nicht den Schritt der Hingabe an Gott symbolisierte, als sie sich „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“ durch eine Amtsperson der Religionsgemeinschaft taufen ließ, sondern lediglich ein Glied jener Gemeinschaft wurde. Folglich hat diese Person die Notwendigkeit, den Schritt der Hingabe zu tun, erst erkannt und auch symbolisiert, nachdem sie in Verbindung mit Jehovas Zeugen gekommen ist. Eine solche Person wird richtigerweise von neuem getauft. Demgemäß wurden die zwölf Männer nochmals getauft, die laut Apostelgeschichte 19:1-7 im Namen des Vaters, aber nicht im Namen Jesu und im Namen des heiligen Geistes getauft worden waren, wovon sie nichts gehört hatten, so daß ihre frühere gänzliche Untertauchung nicht im Namen aller mitbeteiligten Faktoren geschah; deshalb empfingen sie den heiligen Geist nicht, bevor Paulus sie von neuem getauft hatte.

Wenn also jetzt der Ruf, aus Babylon hinauszugehen, klar ertönt und jemand diesen Ruf gehört hat und dennoch in einem religiösen Teil des gegenbildlichen Babylon bleibt und sich dort untertauchen läßt, so würde dieses Untertauchen nicht zählen. Sein Beschluß könnte nicht eine Hingabe gewesen sein, Gottes Willen zu tun, denn dann hätte sich, wie es in Abschnitt 14 erklärt ist, der Betreffende „von solchen gottentehrenden babylonischen Systemen getrennt, noch ehe er sich von ihnen hätte taufen lassen“. Eine solche Person kann sich Gott erst in annehmbarer Weise hingeben, nachdem sie ‚aus Babylon hinausgegangen‘ ist, und diesen Hingabeakt muß sie durch eine nochmalige Taufe im Wasser, durch gänzliches Untertauchen, symbolisieren. Das Datum der Wiedertaufe einer solchen Person ist das Datum, das auf der Verkündiger-Dienstkarte der Versammlung, mit der sie sich verbindet, erscheinen soll. Das Datum des Hingabeaktes wird nie angegeben, sondern es versteht sich, daß es dem Augenblick der Taufe vorangegangen ist.

Wer der Veranstaltung einer Taufe beiwohnt, aber nicht unter den Täuflingen Platz nimmt und nicht mit hörbarer Stimme die Fragen beantwortet, danach aber den Entschluß faßt, sich als Sinnbild seines Hingabeaktes taufen zu lassen und sich somit dem Zuge der Täuflinge anschließt und tatsächlich auf derselben Grundlage wie sie getauft wird, der übernimmt eine Verpflichtung vor Jehova Gott durch Christus. Sein symbolisierter Hingabeakt muß als ewige Verpflichtung seinerseits bestehenbleiben, und er muß sich vor Gott als daran gebunden betrachten. Gott hat in seinem Herzen gelesen und hat gesehen, was er getan hat, und betrachtet daher das öffentliche Bekenntnis seines Hingabeaktes als für ihn gültig. Indes wäre es künftig besser, daß eine solche Person folgendes täte, bevor sie sich zur Taufe begibt: Sie gehe zu dem Bruder hin, der die von ihr gehörte Taufansprache gehalten hat, und bitte ihn, die zwei Fragen nochmals privat zu stellen, um sie bejahend beantworten zu können.

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