„Die Pflicht jedes Menschen“
● Ein Gutachten, das ein Bezirksrichter im amerikanischen Bundesstaat Washington vor einiger Zeit abgab, enthält ein Zitat, in dem die erstrangige Verpflichtung des Menschen gegenüber Gott betont wird. Der Richter zitierte aus den Schriften von James Madison, der an der Ausarbeitung der amerikanischen Verfassung beteiligt war. Der Richter sagte:
„Es ist die Pflicht jedes Menschen, dem Schöpfer solche Huldigung zu erweisen — und zwar nur solche —, von der er glaubt, sie sei Ihm angenehm. Diese Pflicht hat gegenüber den Forderungen der bürgerlichen Gesellschaft sowohl zeitlich als auch in ihrem Ausmaß den Vorrang. Bevor irgend jemand als Glied der bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden kann, ist er als Untertan des Universums zu betrachten. Und wenn ein Glied der bürgerlichen Gesellschaft, das in irgendeine untergeordnete Gesellschaft eintritt, dies immer mit einem Vorbehalt seiner Pflicht gegenüber der allgemeinen Autorität tun muß, so muß erst recht jeder Mensch, der ein Glied irgendeiner besonderen bürgerlichen Gesellschaft wird, dies mit einem Vorbehalt seiner Untertanenpflicht gegenüber dem universellen Souverän tun“ (Vereinigte Staaten gegen Hillyard, 52 F. Supp. 612 [E. D. Wash. 1943]).
Nationen, die diese Tatsache anerkennen, gewährleisten die Religionsfreiheit und schützen das Gewissen ihrer Bürger. Ja, die Untertanentreue gegenüber dem universellen Souverän, Jehova Gott, ist die erste „Pflicht jedes Menschen“.