Berufspflicht
Auf einer Konferenz der „American Psychological Association“ (Amerikanische Gesellschaft für Psychologie) wurde folgende Erklärung angenommen: „Der Psychologe ist grundsätzlich der menschlichen Gesellschaft verpflichtet, und seine Berufsausübung sollte erkennen lassen, daß er sich seiner Pflichten gegenüber der Gesellschaft bewußt ist. Die Interessen des Standes und des einzelnen Psychologen sind eindeutig zweitrangig gegenüber den Interessen der Allgemeinheit“ (Bulletin of the Atomic Scientists).